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Covid-19: Lettland verlangt nun von allen Einreisenden einen negativen PCR-Test
27.01.2021


Die derzeit gültigen Einreisebestimmungen

Lettland ist nicht mehr so ohne weiteres erreichbar, Foto: Andrijko Z.; Eigenes Werk CC BY-SA 4.0, Link

 

Die lettische Regierung hat die Covid-19-Bestimmungen für alle Einreisende weiter verschärft: Seit dem 25. Januar 2021 gestattet sie den Grenzübertritt nur noch mit negativem PCR-Test, dessen Zertifikat nicht älter als 72 Stunden sein darf. Schnelltests sind nicht mehr zulässig. Derzeit gelten nach amtlichen Informationen (covid19.gov.lv) für Reisende zur See, zu Land und in der Luft, egal ob als Passagiere eines Transportunternehmens oder mit eigenem Fahrzeug, folgende Bestimmungen:


  • Reisende, die kein gültiges Zertifikat eines PCR-Tests vorweisen können, werden abgewiesen.

  • Das Zertifikat muss auf Englisch, Russisch, Französisch oder in der Sprache des Landes abgefasst sein, von dem aus die Reise beginnt.

  • Das Testergebnis muss auf der verpflichtenden Online-Anmeldung zur Einreise, covidpass.lv, angegeben werden. Zollbeamte oder Polizisten überprüfen das Zertifikat.

  • Beschäftigte von Logistik-Unternehmen sind von der Verpflichtung, einen negativen PCR-Test vorzulegen, ausgenommen, wenn sie ihre Arbeit verrichten oder zum Arbeitsplatz pendeln. Wer sich allerdings in den letzten 14 Tagen in einem Land aufhielt, das das Zentrum für Krankheitsprophylaxe und -kontrolle (SPKC) als Risikogebiet aufführt, muss sich zehn Tage lang in Selbstisolation begeben.


Folgende Personen sind nicht verpflichtet, bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorzulegen:


  • Kinder unter 11 Jahren.

  • Beschäftigte von Transportunternehmen; Seefahrer, die zu ihrer Dienststelle reisen; umsteigende Flugpassagiere, die auf den Flughäfen den Transitbereich nicht verlassen, Botschaftspersonal.

  • Auch Grenzbewohner, die täglich ein- und ausreisen, um zu arbeiten, sich zu bilden oder sich zu ähnlichen Zwecken in Lettland und darüber einen Nachweis mit sich führen, sind von der Testpflicht befreit.


Wer nach Lettland einreist, muss sich innerhalb der letzten 48 Stunden vor dem Grenzübertritt auf der Webseite Covidpass.lv anmelden. Das Online-Formular erhebt Daten zum Namen und Vornamen, Pass- oder Personalausweis-Nummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Adresse in Lettland; zu Ländern, in denen sich der oder die AntragstellerIn in den letzten 14 Tagen aufgehalten hat. Nach dem Eintragen der Daten erhält man einen QR-Code, der auf der Webseite erscheint und per E-Mail zugesendet wird. Geht der QR-Code verloren, lässt er sich auf  Covidpass.lv erneuern.


Derzeit listet das SPKC nur wenige Länder, die keine Covid-19-Krisengebiete darstellen. Deshalb müssen sich Einreisende in den meisten Fällen, auch bei Nachweis eines negativen PCR-Tests bei der Einreise, in eine zehntägige Selbstisolation begeben. Lettland berücksichtigt die Inzidenzfälle der letzten 14 Tage: Wenn in diesem Zeitraum für das Land, aus dem die Reisenden kommen, mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner ausgewiesen sind, müssen sie sich in Selbstisolation begeben. Das sind mit Ausnahme des Vatikans momentan alle europäischen Länder. Falls sich die Situation wieder bessert: Wer aus einem “sicheren” Land kommt, aber bei der Einreise durch ein Transit-Land kommt, das nach SPKC ein Risikogebiet darstellt, muss dennoch in Selbstisolation. Die SPKC-Länderlisten sind hier in englischer Sprache zu finden: spkc.lv.


Für Geschäftsreisende und bestimmte Berufsgruppen (Wissenschaftler, Fachkräfte) gelten besondere Bestimmungen. Darüber erteilt die amtliche Entwicklungs- und Investitionsagentur (LIAA) weitere Auskunft: Tel.: +371 68803505; E-Mail: jautajumi@liaa.gov.lv

UB




 
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