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Lettland: Parlamentarier beschränken Aufenthaltsgenehmigungen bei Immobilienkäufen
10.05.2014


Grundstück mit Bäumen und Ruine, davor Verkaufsschild und KioskDie Saeima-Abegeordneten änderten am 8.5.2014 in letzter Lesung das Immigrationsgesetz. Demnach dürfen sich Ausländer, die nicht aus einem EU-Land stammen, fünf Jahre lang in Lettland aufhalten. Die Voraussetzung dafür ist der Erwerb einer lettischen Immobilie. Bislang musste der Kaufwert mindestens 142.300 Euro in städtischen oder 71.150 Euro inländlichen Regionen betragen. Ab 1.9.2014 müssen Ausländer für ein solches Bleiberecht landesweit mindestens 250.000 Euro in Häuser oder Grundstücke investieren. Dieses Gesetz ist in der Regierung umstritten. Während Liberale auf Investitionen hoffen, fürchten Nationalkonservative den "Ausverkauf" ihres Landes.

Grundstücke der Stadt J?rmala sind begehrt, Foto: LP

 

Ökonomische Vorteile und Sicherheitsbedenken

Staatspräsident Andris B?rzi?š wies das beschlossene Gesetz im letzten November zur Überarbeitung an das Parlament zurück. Zuvor hatte die Antikorruptions-Organisation Delna den Gesetzesvorschlag kritisiert. Damals war neben einer Mindestkaufsumme auch ein Quotensystem für ausländische Interessenten vorgesehen. Delna bemängelte widersprüchliche Regelungen und warnte vor einer intransparenten Genehmigungspraxis. Nun stimmte eine Mehrheit von 79 Abgeordneten dem geänderten Gesetzestext zu. 12 Parlamentarier verschiedener Parteien enthielten sich. Die Quotenregelung wurde gestrichen, die Mindestkaufsumme von 150.000 auf 250.000 Euro erhöht. Der mitregierenden Nationalen Allianz genügt diese Novelle nicht, doch sie sei ein Schritt in die richtige Richtung, um die „massenhafte“ Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen zu beschränken. Die liberale Abgeordnete Zanda Kalni?a-Lukaševica hingegen nennt die ökonomischen Vorteile. Seit Juli 2010 hätten aufgrund dieses Gesetzes Ausländer mehr als 900 Millionen Euro investiert, so schrieb sie in einem Beitrag für ir.lv am 14.4.2014.

Leeres und zum Verkauf stehendes Parkhaus in Riga

Zum Verkauf stehendes Parkhaus in Riga. Die Immobilienblase ließ viele Bauruinen und ungenutzte Gebäude zurück, Foto: LP

 

Š?ns befürchtet beträchtlichen Rückgang ausländischer Investitionen

Doch die Politikerin der Reformu Partija erörtert auch Sicherheitsbedenken. Gerade die beträchtlichen Investitionen aus dem Osten, die in den Bankensektor flossen, hätten vielen lettischen Einwohnern in der jüngsten lettischen Geschichte Probleme bereitet. Dies ist offenbar eine Anspielung auf den Banken- und Immobiliencrash des Jahres 2009. In den ersten Monaten des Jahres 2014 hätten im Schnitt 192 Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt. Damit habe sich die Zahl innerhalb eines Jahres verdoppelt - damit auch der Aufwand für die Sicherheitspolizei, die die Antragssteller überprüfen muss. Den Polizisten fehle aber Geld, um diese Aufgabe zu bewältigen. Kalni?a-Lukaševica wünschte ein schnelles Inkrafttreten der Novelle, um die Zahl der Anträge zu reduzieren. Die Saeima-Politiker konnten sich zunächst nicht auf einen Termin einigen. Die Bauernunion und das oppositionelle Saskanas Centrs wollten Änderungen erst für das Jahr 2015. Nun einigten sich die Parlamentarier auf den 1.9.2014. Edgars Š?ns, Vorsitzender des lettischen Verbandes der Immobilienwirtschaft, kritisiert die erhöhte Gesetzeshürde. 70 bis 80 Prozent aller bislang getätigten Käufe bewegten sich im Rahmen von 150.000 bis 200.000 Euro, also unter der neuen Mindestsumme. Š?ns warnt im Interview mit db.lv vor geringeren Investitionen und verminderten staatlichen Einnahmen. Die Novelle könne auch solche Investoren abschrecken, die für sich selbst keine Aufenthaltsgenehmigung beanspruchten.

 

Externe Linkhinweise:

saeima.lv: Izmai?as uztur?šan?s at?auju izsniegšan? ?rzemniekiem st?sies sp?k? š? gada septembr?

ir.lv: Imigr?cijas likuma groz?jumi un valsts droš?ba

ir.lv: Prezidents Imigr?cijas likuma groz?jumus nodod otrreiz?jai caurl?košanai

db.lv: Š?ns: L?dz ar groz?jumiem Imigr?cijas likum? gaid?ma «jostu savilkšana»




 
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