Lettisches Centrum Münster e.V.

   

Corona-Virus: Lettische Regierung beschließt den Ausnahmezustand
12.03.2020


Rückkehrer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz müssen sich in Quarantäne begeben

Auf einer Pressekonferenz vom 12. März 2020 (lsm.lv) verkündeten Ministerpräsident Krisjanis Karins und Gesundheitsministerin Ilze Vinkele drastische Maßnahmen, um die Verbreitung des Corona-Virus` in Lettland hinauszuzögern: Wer aus Ländern anreist, in denen sich in den letzten zwei Wochen der Virus verbreitet hat, muss sich in Quarantäne begeben, Schulen und Hochschulen bleiben bis zum 14. April 2020 geschlossen, Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 200 Teilnehmern sind untersagt. Krisjanis Karins erwähnte am Anfang seiner Rede, dass die UN-Weltgesundheitsorganisation die Verbreitung des Virus` für pandemisch hält. Um eine Überbelastung des lettischen Gesundheitssystems zu vermeiden, müsse der Anstieg der Infektionsrate abgebremst werden. Die Regierung möchte, dass die Bürgerinnen und Bürger in den nächsten Wochen voneinander Distanz halten und sich nicht unnötig auf diversen Veranstaltungen begegnen. Zu den beschlossenen Maßnahmen bitte auf “Weiterlesen” klicken.

Nach Beratung durch Experten hat das Kabinett folgende Maßnahmen beschlossen, die auch Touristen und sonstige ausländische Gäste betreffen (mk.gov.lv):

In der Zeit des Ausnahmezustands gilt:

  • Staatliche und kommunale Einrichtungen sollen nach Möglichkeit ihre Dienstleistungen ohne direkten zwischenmenschlichen Kontakt durchführen.
  • Damit Kinder noch Vorschulen besuchen dürfen, müssen Eltern am 13. März der Einrichtung schriftlich bestätigen, dass weder das Kind noch ein anderes Familienmitglied ein von Covid-19 betroffenes Land aufgesucht hat (dazu zählen auch Deutschland, Österreich und die Schweiz) und die Familienangehörigen auch nicht zu Covid-19-Patienten Kontakt hatten. Zudem müssen die Eltern erklären, dass ihnen keine andere Möglichkeit bleibt, die Kinder beaufsichtigen zu lassen.
  • An allen Bildungseinrichtungen des Landes findet ab dem 13. März kein Präsenz-Unterricht mehr statt. Lehrstunden sollen via Internet durchgeführt werden. Staatliche Prüfungen sind von dieser Bestimmung ausgenommen.
  • Alle zusätzlichen Bildungsprogramme im kultrellen Bereich, Profi-Sport und der Allgemeinbildung finden während der Zeit des Ausnahmezustands nicht statt (Training, Wettbewerbe, Übungen).
  • Ab dem 13. März werden alle öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen, Umzüge und Demonstrationen mit mehr als 200 Teilnehmern abgesagt (ob der international äußerst umstrittene Umzug der SS-Legionäre am Montag stattfindet, bleibt demnach unklar, zwar sind nur 100 Personen dafür angemeldet, doch die Gesamtzahl der Veranstaltung war mit Zuschauern, Gegendemonstranten und einem großen Polizeiaufgebot in den letzten Jahren deutlich höher).
  • Touristikveranstalter sollen nach Möglichkeit ihren Kunden anbieten, Reisen in Covid-19-Krisenländer zu stornieren und in sicherere Regionen umzubuchen. Die Veranstalter sollen keine Reisen in solche Länder planen, bei deren Rückkehr besondere Maßnahmen (z.B. Quarantäne) getroffen werden müssen, wie sie auf der Webseite des Zentrums für Krankheits-Prophylaxe und -Kontrolle (SPKC) dargstellt sind (spkc.gov.lv). Dies gilt auch für Dienstreisen.
  • Personen und Kontaktpersonen, die aus von Covid-19 betroffenen Ländern oder Regionen zurückkehren, müssen sich der zweiwöchigen Hausquarantäne und weiteren Maßnahmen unterziehen und mit Hausärzten und sonstigem ärztlichen Personal kooperieren.

Diese und weitere Bestimmungen sollen mindestens vier Wochen gelten. Bislang ist in Lettland bei 16 Personen Corvid-19 diagnostiziert worden.

Weitere Informationen der Regierung in englischer Sprache:

https://spkc.gov.lv/lv/aktualitates/get/nid/787




 
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