Lettisches Centrum Münster e.V.

   

Lettland: Gelockerter Ausnahmezustand bis 9. Juni 2020
07.05.2020


 

Bis zu 25 Personen dürfen sich versammeln

Das lettische Ministerkabinett hat am 7. Mai den Ausnahmezustand, mit dem die Verbreitung des Corona-Virus gehemmt werden soll, bis zum 9. Juni verlängert. Die günstige Entwicklung der letzten Wochen - die Zahl der täglich ermittelten Neuinfizierten lag stets im niedrigen ein- bis zweistelligen Bereich, lässt zahlreiche Lockerungen zu. Eine Entscheidung über die Wiederaufnahme des internationalen Reiseverkehrs wurde aber noch nicht getroffen (lsm.lv).

Folgende Regeln gelten bis zum 9. Juni 2020:

  • Bis zu 25 Personen dürfen sich versammeln, müssen aber untereinander zwei Meter Distanz wahren.

  • Organisierte Veranstaltungen in Innenräumen müssen nach drei Stunden beendet werden.

  • Bei Veranstaltungen, bei denen sich Besucher in “leichten Transportmitteln” befinden, ist die Teilnehmerzahl nicht begrenzt.

  • Sportliche Betätigung ist in Gruppen bis zu 25 Personen erlaubt.

  • In öffentlichen Verkehrsmitteln sind Schutzmasken Pflicht.

  • Anwesenheit in Bildungseinrichtungen wird gestattet, wenn staatliche Prüfungen absolviert werden sollen.

  • Unterricht an Mittelschulen ist für Abschlussklassen des 9. Jahrgangs gestattet.

  • Unter Beachtung von Sicherheitsmaßnahmen ist Profisport und Sportunterricht gestattet.

  • Kindergärten werden für den Vorschulunterricht der Fünf- und Sechsjährigen geöffnet.

  • Erholungs- und Vergnügungsstätten dürfen zwischen 7 und 24 Uhr geöffnet werden, auch Restaurants.

  • Touristenbüros dürfen Reisen im eigenen Land und nach Estland und Litauen organisieren.

Noch keine Entscheidung über Wiederaufanahme des internationalen Reiseverkehrs

Ministerpräsident Krisjanis Karins hat mit den Regierungschefs der baltischen Nachbarländer vereinbart, ab 15. Mai wieder die Grenzen zwischen ihren Ländern zu öffnen. Baltische Einwohner dürfen dann Grenzübergänge innerhalb des baltischen Territoriums wieder uneingeschränkt passieren. Personen, die aus anderen Ländern einreisen, müssen sich weiterhin nach einem Grenzübertritt in Quarantäne begeben.




 
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