Lettland: Einreiseverbot für ausländische Passagiere bis zum 6. April 2021 verlängert
27.02.2021
Der Hindernislauf zum Grenzübertritt
Die lettische Regierung hat das Einreiseverbot für ausländische Staatsangehörige, das seit dem 11. Januar in Kraft ist, bis zum 6. April verlängert. Derzeit stagnieren die Infektionszahlen auf hohem Niveau und die Epidemiologen befürchten eine dritte Welle mit infektiöseren Mutationen. Da mit Ausnahme des Vatikans und Islands inzwischen alle europäischen Länder als Risikogebiet gelten, ist Reisenden ohne lettischen Pass die Einreise nur aus bestimmten Gründen gestattet. Wer eine solche Fahrt auf sich nimmt, muss viele Bestimmungen beachten (mfa.gov.lv).
Der Grenzübertritt ist ausländischen Reisenden nur aus folgenden Gründen gestattet:
- Arbeitsverpflichtungen, Ausbildung und Studium
- Familienzusammenführung
- Medizinische Behandlungen
- Transit
- Begleitung von Minderjährigen
- Rückkehr zum beständigen Wohnort
- Beerdigung von Angehörigen
Der lettische Grenzschutz und die Polizei können entsprechende glaubhafte Belege verlangen. Die Passagiere benötigen keine Nachweise, wenn der Grund der Einreise behördlich registriert ist, z. B. Wohnort.
Reiseanbieter müssen überprüfen, ob die Passagiere auf covidpass.lv registriert sind. Sie dürfen Unregistrierte nicht mitnehmen. Die Registrierung darf frühestens 12 bzw. 48 Stunden (Transitreisen) vor Grenzübertritt erfolgen.
Wer einreist muss das Zertifikat über einen negativen PCR-Test mit sich führen. Es darf nicht älter als 72 Stunden sein. Es muss auf Englisch, Russisch oder Französisch ausgestellt sein oder in der Sprache des Landes, wo die Reise beginnt. Wer dieses Zertifikat nicht vorweisen kann, wird schon vor Antritt der Fahrt abgewiesen.
Von der Verpflichtung, einen PCR-Test vorzuweisen, sind Personen befreit, die:
- nicht älter als 11 Jahre sind
- im Transportgewerbe tätig sind (für die Fahrer gelten besondere Bestimmungen)
- im grenznahen Gebiet wohnen und aus beruflichen Gründen täglich die Grenze überqueren
Wer innerhalb der letzten drei Monate eine Covid-19-Infektion aufwies, muss ein ärztliches Attest mit sich führen, das bestätigt, dass der Reisende gesundet und nicht infektiös ist.
Auch Reisende, die im eigenen Fahrzeug die lettische Grenze passieren, müssen die genannten Belege mit sich führen.
Nach der Ankunft in Lettland muss sich der Reisende am Ziel in eine zehntägige Selbstisolation begeben. Wer in bestimmten Branchen mit vielen Kontakten arbeitet, z.B. im sozialen Bereich, Ausbildung, Gesundheitswesen, muss in eine 14-tägige Quarantäne, die durch einen Test verkürzt werden kann.
Wer falsche Angaben macht, kann mit einer Geldbuße bis zu 2.000 Euro bestraft werden.
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