Lettland: Verfassungsrichter prüfen umstrittenes Loyalitätsgebot im Bildungsgesetz
12.01.2017
Der patriotische Erziehungsauftrag lettischer Pädagogen
20 Abgeordnete der Oppositionspartei Saska?a haben sich am 10.1.2017 an das Verfassungsgericht gewandt, um das Loyalitätsgebot im Bildungsgesetz zu überprüfen. Pädagogen können entlassen werden, wenn sie sich nicht loyal zur lettischen Republik verhalten. Die Saeima-Mehrheit hatte eine entsprechende Gesetzesänderung Ende des letzten Jahres beschlossen. Bildungsminister K?rlis Šadurskis ließ sie innerhalb der Haushaltsdebatte verabschieden. Den Parlamentariern blieb also keine Zeit, über die umstrittene Gesetzesstelle speziell zu debattieren. Nun äußern sich die Kritiker außerparlamentarisch, auch Gewerkschafter befürchten Zensur.
Der L??pl?sis, der Bärentöter, hier auf dem lettischen Nationaldenkmal in Riga verewigt, gehört zu den mythologischen Figuren des lettischen Patriotismus, Foto: Peters J. Vecrumba - Paša darbs, CC BY 3.0, Saite
Argwohn gegen Saska?a
Im Paragraphen 51.2 des Bildungsgesetzes hieß es bislang: Zu den allgemeinen Verpflichtungen der Pädagogen gehört es, „im Auszubildenden ein verantwortliches Verhalten für sich, andere, die Arbeit, die Natur, die Kultur, die Gesellschaft und den Staat zu vermitteln, ernsthafte, ehrenhafte, verantwortliche Menschen zu erziehen – lettische Patrioten.“ In der neuen Fassung wurden Gesellschaft und Staat gestrichen, statt dessen ist nun gefordert, nicht nur lettische Patrioten zu erziehen, sondern zudem die „Zugehörigkeit zur Republik Lettland zu stärken“. (likumi.lv) Der Zusatz soll die Entlassung jener Lehrerinnen und Lehrer erleichtern, welche von ihren Vorgesetzten für illoyal gehalten werden. Šadurskis beschwichtigt jene, die im neu formulierten Paragraphen 51.2 Zensur an den Schulen wittern: „Ich möchte alle lettische Pädagogen beruhigen – in Lettland gibt es und wird es keine Zensur geben,“ zitiert lsm.lv den Minister. Er wirft der oppositionellen Saska?a vor, Pädagogen zu verunsichern. Der TV-Nachrichtenredaktion Panorama teilte Šadurskis schriftlich mit: „`Saska?a` versucht auf diese Art, die in der Verfassung festgelegten Grundwerte herabzusetzen und Pädagogen zu verängstigen. `Saska?a` demonstriert offen das Verhalten zum Staat und den Grundwerten und zum Wunsch, in Gänze die in der Verfassung der Republik Lettland bestimmten Werte umzudeuten. Anscheinend mag es zwar im Verständnis von `Saska?a` Loyalität zum Staat geben, nur leider nicht zum Lettischen.“ (lsm.lv) Die regierenden Mitte-Rechts-Parteien unterstellen den Oppositionsabgeordneten der `Saska?a`, die Interessen Russlands zu vertreten. Der Vorwurf der Illoyalität trifft also vor allem die Vertreter der russischsprachigen Minderheit.
Was gehört zum Patriotismus? J?kabs B?ne malte 1941 den lettischen Donnergott P?rkons am Himmel, Foto: Fair use, SaiteWas ist illoyal?
Der Saska?a-Abgeordnete Andrejs Elksni?š begründete vor Journalisten am 10.1.2017 den Gang zum Verfassungsgericht. Lettland entwickele sich mit solchen Gesetzen in Richtung eines Polizeistaates. Mit dem Absatz zur Loyalität versuche der Gesetzgeber, die Gesellschaft und die Lehrerschaft zu spalten. Diese Bestimmung drücke Misstrauen gegenüber allen Pädagogen aus. (irlv.lv) Inga Vanaga, Vorsitzende der Lehrergewerkschaft LIZDA, schließt sich der Kritik an. Sie fürchtet, dass das Loyalitätsgebot auf unterschiedliche Weise ausgelegt werden könnte. (tvnet.lv) Ihre Gewerkschaft hatte an den Staatspräsidenten Raimonds V?jonis appelliert, die Gesetzesänderung nicht zu unterschreiben. Dieser zeigte im Antwortschreiben seiner Mitarbeiterin Krist?ne Jaunzeme zwar ein gewisses Verständnis für die Einwände, unterschrieb aber trotzdem. (lizda.lv) Vanaga bemängelt, dass sowohl das Bildungsministerium als auch das Ministerkabinett sehr fehlerhaft gearbeitet hätten, dennoch habe sich die Saeima gefügt und zugestimmt. Die Frage bleibt, was nun als illoyal eingeschätzt wird. Könnte es beispielsweise aktuelle politische Fragen betreffen, wenn ein Pädagoge zum Ukraine-Konflikt eine andere als die von der Regierung geteilte Nato-Perspektive einnimmt? Mit solchen Fragen müssen sich nun die Verfassungsrichter beschäftigen. Sie sollen klären, ob sich Paragraph 51.2 des Bildungsgesetzes mit dem durch die Verfassung garantierten Recht auf freie Meinungsäußerung und mit freier Berufswahl vereinbaren lässt. Die Juristen haben die Saeima-Parlamentarier aufgefordert, bis zum 10.3.2017 zur Gesetzesänderung Stellung zu nehmen.
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